Kirchenwahlen am 1. Advent

Am 1. Advent, 30. November 2025, werden die Mitglieder des Ältestenkreises der Kirchengemeinde Friedrichstal neu gewählt.
Dazu können ab sofort bis zum 26. September 2025 dem Ältestenkreis geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen werden. 

Quelle: ekiba, ekiba

Ein Wahlvorschlag muss von mindestens zehn wahlberechtigten Gemeindegliedern (§ 66 LWG) unterzeichnet sein und die/der Vorgeschlagene muss die Einwilligung zur Kandidatur abgegeben haben.
Nach dem Leitungs- und Wahlgesetz kann als Kandidierende(r) vorgeschlagen werden, wer
1. wahlberechtigt ist (§§ 3 und 3a LWG),
2. spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet hat (§ 4 Abs. 1 LWG),
3. bereit ist, sich regelmäßig am gottesdienstlichen Leben der Gemeinde zu beteiligen, verantwortlich in der Gemeinde mitzuarbeiten und die kirchlichen Ordnungen anzuerkennen (§ 4 Abs. 2 LWG),
4. nicht in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis von mehr als 5 Stunden zu einer Kirchengemeinde oder zu einem Kirchenbezirk steht und den Dienst für die Pfarrgemeinde versieht, in der er oder sie wahlberechtigt ist (§ 4 Abs. 3 LWG).
 
In unsere Pfarr-/Kirchengemeinde sind gemäß § 7 Abs. 2 LWG 6 Kirchenälteste zu wählen. Der Kirchengemeinderat hat die Zahl der zu Wählenden per Beschlusss auf 9 Kirchenälteste erhöht.
 
Die Grundordnung und das Leitungs- und Wahlgesetz der Evangelischen Landeskirche in Baden können Sie über die Rechtssammlung online (https://www.kirchenrecht-baden.de) einsehen.
Mit Ihrer Teilnahme an der Wahl tragen Sie wesentlich dazu bei, in unserer Kirche das Priestertum aller Getauften verantwortlich mitzugestalten. Dafür danken wir Ihnen schon jetzt herzlich.
 
Eine Vorlage für Einreichung eines Wahlvorschlags kann hier heruntergeladen werden
 oder im Pfarramt (friedrichstal@kbz.ekiba.de, Tel. 07249 3430) angefordert werden.
Formulare liegen ebenfalls in der Kirche aus.