Fusion der Kirchengemeinden im Kooperationsraum

 
Der Fusionsbeschluss und seine Wirkungen
Am 24.9.2025 wurde in Friedrichstal auf der Vollversammlung der Kirchengemeinderäte und Ältestenkreise des Kooperationsraums Stutensee-Weingarten der Beschluss über die Fusion gefasst. In getrennter Abstimmung haben alle Ältestenkreise übereinstimmend folgenden Beschluss gefasst:
 
„Wir stimmen zu, gemeinsam mit den anderen Kirchengemeinden im Kooperationsraum Stutensee-Weingarten eine Fusion zu einer Kirchengemeinde mit sechs Pfarrgemeinden vorzubereiten und diese Fusion zum 1.1.2028 zu vollziehen.“
 
Dieser Beschluss hat Einfluss und Wirkung auf rechtliche Strukturen, Entscheidungswege, interne Zuständigkeiten sowie auf das Gemeindeleben. 
Bedeutung des Beschlusses für die Kirchengemeinden
Eine Kirchengemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit voller Rechtsfähigkeit. Nach badischem Kirchenrecht ist sie zuständig für alle Belange in den Bereichen Finanzen und Personal, ferner für die Immobilien, die sich in ihrem Eigentum befinden (Kirchen und Gemeindehäuser). Ihr Beratungs- und Entscheidungsorgan ist der Kirchengemeinderat.
 
Eine Kirchengemeinde setzt sich aus einer oder mehreren Pfarrgemeinden zusammen. In den Pfarrgemeinden ist der Ältestenkreis das entscheidende Gremium. Die Kirchengemeinden Friedrichstal, Spöck, Staffort-Büchenau und Weingarten bestehen jeweils aus einer Pfarrgemeinde. Bei ihnen ist der Kirchengemeinderat also zugleich der Ältestenkreis.
 
Blankenloch und Büchig bilden zusammen eine Kirchengemeinde mit einem gemeinsamen Kirchengemeinderat. Sie haben jedoch zwei getrennte Pfarrgemeinden (Michaelisgemeinde Blankenloch und Heilig Geist-Gemeinde Büchig) und entsprechend zwei Ältestenkreise.
 
Durch die Fusion entsteht eine große Kirchengemeinde, die alle bisherigen Kirchengemeinden umfasst. Die neue Kirchengemeinde wird die vollumfängliche Rechtsnachfolgerin der bisherigen Kirchengemeinden sein. Nach außen wird sie von einer geschäftsführenden Pfarrperson vertreten.
 
Der Kirchengemeinderat wird nach erfolgter Fusion neu gewählt. Die bisherigen Kirchengemeinden werden als selbständige Pfarrgemeinden weitergeführt. 
Bedeutung des Beschlusses für das Gemeindeleben
Eine Pfarrgemeinde ist mit ihrem Ältestenkreis der Ausgangspunkt kirchlichen Lebens in ihrem Gebiet. Hierzu zählen insbesondere die Verkündigung des Evangeliums, Abendmahl, Taufen, Konfirmationen, Trauungen und Bestattungen, aber auch die Erfüllung vielfältiger seelsorglicher und diakonischer Aufgaben. Nicht zuletzt gehört dazu auch die Gemeindearbeit in Gruppen und Kreisen, informelle Begegnungen und Feste und alles, was eine lebendige Gemeinschaft ausmacht.
 
Die Auswirkungen der Fusion auf das tägliche Gemeindeleben vor Ort sind zunächst überschaubar. Der neue Name der Kirchengemeinde – der noch in Beratung ist – wird anfangs die augenfälligste Neuerung sein. Darüber hinaus wird es einen regen Austausch und Veranstaltungen geben, um den äußeren Rahmen der Fusion mit geistlichem Leben zu füllen und das Zusammenwachsen zu einer Gemeinde in einem Geist zu ermöglichen.
 
Auch zukünftig sind alle Menschen willkommen, die das Gemeindeleben mit ihren Gaben und Fähigkeiten bereichern möchten!